Informationen des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

Die Sigmund Freud PrivatUniversität (SFU) Linz fördert die gleichberechtigte Zusammenarbeit ihrer Mitglieder und Angehörigen auf allen Funktionsebenen. Dies schließt insbesondere Verwaltung, Studium, Lehre und Forschung sowie Dienstleistungen (z. B. Studien Service Center, Therapie- und Beratungsangebote, Reinigung) mit ein. Die SFU legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und auf einen respektvollen sowie wertschätzenden Umgang aller Beteiligten. 

Alle Mitglieder und Angehörigen der SFU tragen dabei durch ihr Verhalten zu einem Arbeits- und Studienklima bei, in dem die persönliche Integrität und die Selbstachtung aller Beschäftigten, Studierenden und Gäste respektiert werden. Insbesondere Personen mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben in Lehre und Forschung, Verwaltung und Selbstverwaltung tragen aufgrund ihrer Fürsorgepflicht die Verantwortung dafür, dass Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierte Gewalt, Stalking und Mobbing sowie insbesondere die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen im Studium und an Ausbildungs- und Arbeitsplatz nicht geduldet werden.

Sollte es dennoch zu Vorfällen kommen, haben Studierende und an der SFU tätige Personen die Möglichkeit, bei Diskriminierungen

  • B. auf Grund von Geschlecht(sidentität), ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung oder/und
  • durch Organe, Angehörige und an der Universität tätige Personen

(schriftlich oder mündlich) Beschwerde einreichen.

Sie können selbst wählen, an welche Personen Sie sich wenden.

Alle Beschwerden werden streng vertraulich behandelt. Schon bei Anschein eines Interessenkonflikts ist das betreffende Mitglied des Arbeitskreises von der Behandlung der Beschwerde ausgeschlossen. Es wird um Verständnis ersucht, dass anonym vorgebrachte Beschwerden, vor allem dann, wenn keine weitere Nachfragemöglichkeit besteht, zu Schwierigkeiten in der Bearbeitung führen.

Der Arbeitskreis kann keine verbindlichen Weisungen erteilen oder Urteile fällen. Der Arbeitskreis wird jedoch nachdrücklich die Lösung von Konflikten einfordern. Der Arbeitskreis kann dabei insbesondere

  • schriftliche und persönliche Stellungnahmen zu Beschwerden anfordern;
  • Mediation/ Therapie/ Coaching/ Moderation/ Beratung empfehlen;
  • ein Gespräch / Gespräche mit den Konfliktpartnern anbieten;
  • Auskunftspersonen oder Sachverständige befragen;
  • Gutachten und Auskünfte einholen;
  • Empfehlungen und Auskünfte erteilen;
  • Wahrnehmungen, die an ihn herangetragen werden, regelmäßig und in anonymisierter Form dem akademischen Senat berichten.

Mehr Informationen zum Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen auf der Webseite der SFU Wien: https://www.sfu.ac.at/de/ak-gleichbehandlung